Zum 14. Juli 2025 tritt eine Änderung des Inter-Club New York Produce Exchange Agreement 2011 (ICA 2011) in Kraft, das ICA 2011 (as amended July 2025). Das ICA regelt die Verantwortung und Haftung zwischen Schiffseignern und Befrachtern bei Ladungsschäden.

Die wichtigste Änderung betrifft die Klarstellung, dass unter dem Begriff “properly settled or compromised” von nun an auch ausdrücklich Folgendes zu verstehen ist:
- eine gerichtliche Entscheidung;
- ein Schiedsspruch;
- eine außergerichtliche (gütliche) Einigung.
Diese Änderung ist von entscheidender Bedeutung: Sie verhindert, dass Parteien unter dem Vorwand von Verfahrensfragen die Anwendung des ICA verweigern.
Darüber hinaus ist die Änderung in Klausel 3(c) von Bedeutung. Darin wird nun ausdrücklich festgelegt, dass angemessene Rechtskosten auch dann aufgeteilt werden können, wenn:
- eine Forderung zurückgenommen wird;
- eine Forderung abgewiesen wird;
- eine Forderung nicht weiter verfolgt wird.
Voraussetzung ist, dass es sich um Kosten handelt, die für die primäre Verteidigung gegen die Forderung der Ladungsberechtigten entstanden sind – also nicht um Kosten für die Geltendmachung gegenüber dem Vertragspartner im Rahmen des ICA selbst. Diese Klarstellung verhindert Diskussionen darüber, ob Verteidigungskosten anrechenbar sind, wenn ein Anspruch zwischenzeitlich erlischt.
Die ICA 2025 gilt nicht automatisch für bestehende Befrachtungsverträge. Die Anwendung hängt von der Formulierung im Vertrag ab.
Das geänderte ICA:
- gilt automatisch für Befrachtungsverträge, die am oder nach dem 14. Juli 2025 geschlossen werden, sofern darin ausdrücklich auf „ICA 2011 (as amanded July 2025)“ verwiesen wird; und
- kann auch für Befrachtungsverträge gelten, die einen allgemeinen Verweis auf „ICA 1996 or any amendments thereto” enthalten.
Wir empfehlen, in neuen Befrachtungsverträgen ausdrücklich auf „ICA 2011 (as amended July 2025)” zu verweisen. Das ICA bleibt ein wertvolles Instrument, um kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden und eine vorhersehbare Aufteilung von Frachtforderungen zu erreichen. Der NNPC steht seinen Mitgliedern bei der Anwendung des ICA 2025 gerne zur Seite. Für eine Beratung oder Prüfung Ihrer Verträge wenden Sie sich bitte per E-Mail an claims@nnpc-marine.com an das Schadenteam.