Im Anschluss an unsere früheren Berichte über die Eskalation im Nahen Osten möchten wir in diesem Artikel die Auswirkungen auf Kriegsrisikoversicherungen näher erläutern.

Es ist wichtig, zwischen primärer War-Risk-Deckung und Excess-P&I War-Risks-Deckung zu unterscheiden:
- Primäre War-Risk-Deckung: Das Joint War Committee (JWC) definiert regelmäßig die gelisteten Gebiete mit erhöhtem Kriegsrisiko. Für die Schifffahrt in diesen Gebieten ist in den meisten Fällen eine separate primäre Kriegsrisikoversicherung erforderlich, in der Regel bis zum Wert des Schiffes (entsprechend der Hull- & Machinery-Versicherung).
- Excess P&I War Risks: Die P&I-Deckung bietet eine Excess-War-Risks-Deckung für Schäden, die über den versicherten Betrag der primären War-Risk-Deckung hinausgehen (sofern dies gemäß den JWC Listed Areas erforderlich ist). Für Mitglieder des NNPC auf Rückversicherungsbasis bleibt diese Excess-P&I-War-Deckung für den Persischen Golf vorläufig bestehen. Bei Versicherungen mit festem Beitrag muss diese Excess-Deckung separat erworben werden.
Am 3. März 2026 hat das JWC die gelisteten Gebiete aufgrund der Entwicklungen im Iran angepasst (siehe JWLA-033). Die wichtigsten Änderungen:
- Neu hinzukommen: Bahrain, Dschibuti, Kuwait, Oman und Katar.
- Rotes Meer und Golf von Aden: Gebiet südlich von 18° N (einschließlich Jemen).
- Persischer Golf und Golf von Oman: Gesamtes Gebiet, einschließlich der Straße von Hormus.
- Levante: Israel und Libanon.
- Indischer Ozean: Ausgedehnte Gebiete vor der Küste Somalias und Pakistans.
Die vollständige und aktuelle Liste der ausgewiesenen Gebiete finden Sie im Rundschreiben des Joint War Committee (verfügbar unter www.lmalloyds.com oder www.iua.co.uk). Infolgedessen haben verschiedene Kriegsrisikoversicherer ihren Deckungsbereich angepasst und zusätzliche Beiträge eingeführt.
Ohne angemessene Primärversicherung entsteht eine Deckungslücke: Die Excess-P&I-War-Deckung tritt erst in Kraft, nachdem die marktkonforme Primärdeckung für Kriegsrisiken vollständig ausgeschöpft ist. Wir empfehlen Schiffseignern, die Entwicklungen rund um die Listed Areas genau zu verfolgen und die Kriegsrisikoversicherung bei Änderungen umgehend anzupassen.
Bei Fragen oder für eine Beratung zu Ihrer Police wenden Sie sich bitte an unser Underwriting-Team: underwriting@nnpc-marine.com.
