Abgasreinigungssysteme (Exhaust Gas Cleaning Systems, EGCS), allgemein bekannt als „Scrubber“, werden als alternative Methode zur Einhaltung der IMO-2020-Schwefelobergrenze eingesetzt. Der Einsatz von Scrubbern ist jedoch seit einiger Zeit umstritten, und mehrere Länder verschärfen die Anforderungen an deren Nutzung oder erwägen ein Verbot.

In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, dass in Europa die OSPAR-Kommission (eine regionale Organisation zum Schutz der Meeresumwelt im Nordostatlantik) ein regionales Verbot der Einleitung von Scrubber-Abwasser eingeführt hat. Dieses Verbot wird schrittweise umgesetzt:
- Ab dem 1. Juli 2027 ist die Einleitung von Abwasser aus Open-Loop-Scrubbern in Binnengewässern und Häfen nicht mehr erlaubt;
- Ab dem 1. Januar 2029 gilt dieses Verbot auch für Closed-Loop-Systeme.
Die 15 beteiligten OSPAR-Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme der Binnenländer Luxemburg und Schweiz) sowie die Regionen, auf die diese Regelungen Anwendung finden, können hier eingesehen werden.
Neben OSPAR haben auch immer mehr Häfen und Regionen angekündigt, die Einleitung von Abwasser aus Open-Loop-Scrubbern in ihren Hafenbereichen einzuschränken oder zu verbieten. Eine Übersicht der jeweiligen nationalen und regionalen Regelungen ist auf der Website unseres Rückversicherers abrufbar. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen lediglich als Orientierungshilfe dienen. Für verbindliche und aktuelle Auskünfte empfehlen wir, direkt Kontakt mit den zuständigen Hafenbehörden oder dem Schiffsagenten aufzunehmen.
Selbstverständlich halten wir unsere Mitglieder über weitere Entwicklungen informiert. Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf steht Ihnen das NNPC-Claims-Team jederzeit unter claims@nnpc-marine.com zur Verfügung.