BIMCO hat eine neue Vertragsklausel veröffentlicht als Reaktion auf von der United States Trade Representative (USTR) angekündigte Maßnahmen, bei denen möglicherweise eine „US Service Fee“ auf Schiffe mit Bezug zu China erhoben wird, die US-Häfen anlaufen. Die „BIMCO USTR Clause for Time Charter Parties 2025“ regelt die Verantwortlichkeiten und Haftungsverteilung zwischen Eignern und Charterern in Bezug auf etwaige Gebühren.

Wir stellen fest, dass die vorgeschlagenen Hafengebühren gegenüber früheren Entwürfen erheblich abgeschwächt wurden und die Auswirkungen für NNPC-Mitglieder voraussichtlich begrenzt bleiben. Angesichts der sich wandelnden US-Politik empfehlen wir unseren Mitgliedern jedoch, die Aufnahme der BIMCO-Klausel – sofern angemessen – in ihre Charterparteien in Erwägung zu ziehen.
Grundsätzlich tragen die Charterer die primäre Verantwortung für die Zahlung der US Service Fee, wenn dem Schiff der Auftrag erteilt wird, einen US-Hafen anzulaufen. Die Klausel sieht jedoch auch Fälle vor, in denen die Eigner haftbar bleiben, z. B. wenn die Gebühr aufgrund unterlassener Bereitstellung vorgeschriebener Informationen erhoben wird.
Die wichtigsten Bestimmungen der Klausel lauten wie folgt:
- Charterer sind verpflichtet, die Gebühr direkt an die zuständige US-Behörde zu entrichten und die Eigner schadlos zu halten, sofern die Gebühr aufgrund ihrer Handelsanweisungen fällig wird.
- Eigner haften nur in bestimmten Fällen, z. B. wenn sie bestehende Verbindungen des Schiffs zu chinesischen Unternehmen nicht gemeldet haben.
- Eigner sind verpflichtet, die Charterer über Änderungen während der Charterperiode zu informieren, die dazu führen könnten, dass das Schiff der Gebühr unterliegt.
- Die Zahlungsmodalitäten wurden präzisiert. Unter anderem haben Eigner das Recht, die Leistung auszusetzen, wenn Charterer die Gebühr nicht zahlen. Zudem haben Eigner Anspruch auf Erstattung, wenn sie die Gebühr unter bestimmten Voraussetzungen im Namen der Charterer zahlen.
Der vollständige Wortlaut der Klausel ist auf der Website von BIMCO verfügbar.
NNPC verfolgt die Entwicklungen in den USA aufmerksam und wird ihre Mitglieder über neue Erkenntnisse umgehend informieren.
Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Anwendung der USTR Clause for Time Charter Parties 2025 steht das NNPC-Claims-Team unter claims@nnpc-marine.com gerne zur Verfügung.