Die militärische Eskalation im Nahen Osten bringt neben physischen Risiken für Schiffe und Besatzungen auch in rechtlicher Hinsicht ein regelrechtes Minenfeld mit sich. Die meisten großen Versicherer haben die kommerzielle Kriegsrisikoversicherung zum 5. März 2026 gekündigt, was bei unseren Mitgliedern unmittelbare Fragen zu ihren Rechten und Pflichten gegenüber Befrachtern und Frachteigentümern aufwirft.

In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Punkte, die es dabei zu beachten gilt.
- Safe-Berth- / Safe-Port-Garantie Die wichtigste Frage betrifft in der Regel die „Safe Berth Warranty“ (oder „Safe Port Warranty“), die als Garantie für einen sicheren Liegeplatz oder Hafen explizit oder implizit gelten kann. Nach englischem Recht ist ein Befrachter in den meisten Fällen verpflichtet, das Schiff nur zu Häfen zu dirigieren, die das Schiff sicher erreichen, nutzen und verlassen kann. Angesichts der aktuellen Situation müssen Häfen in der Region in fast allen Fällen als unsicher angesehen werden, unter anderem aufgrund der Gefahr, dass Schiffe nicht mehr auslaufen können. Die genaue Wirkungsweise dieses Grundsatzes hängt jedoch stark von der Art des Chartervertrags und den konkreten Umständen ab.
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- Zeitcharter: Bei Zeitcharter wird die Safe-Port-Garantie in der Regel ausdrücklich aufgenommen. Auch wenn eine spezifische Klausel fehlt, gilt häufig eine implizite Verpflichtung, wenn das Risiko nach Vertragsabschluss erheblich größer geworden ist. Der Eigner hat dann in der Regel triftige Gründe, Aufträge für Fahrten in die Region abzulehnen. Anders verhält es sich, wenn der Zeitchartervertrag nach Ausbruch der Eskalation abgeschlossen wurde.
- Reisecharter: Bei Reisecharter wird der Hafen in der Regel ausdrücklich vereinbart, so dass davon ausgegangen wird, dass der Eigner die damit verbundenen Risiken akzeptiert hat. Es besteht dann keine implizite Safe-Port-Garantie; eine ausdrückliche Garantie muss aufgenommen werden. Änderungen der Reise oder Stornierungen müssen daher grundsätzlich zwischen den Parteien neu verhandelt werden.
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- BIMCO-Klausel über höhere Gewalt und Kriegsrisikoklauseln als Sicherheitsnetz Wenn keine (oder keine ausreichende) Safe-Port-Garantie gilt, kann die BIMCO-Klausel über höhere Gewalt Abhilfe schaffen. Diese Klausel enthält eine klare, vollständige Liste von Ereignissen, die eine Erfüllung unmöglich machen, wodurch langwierige Diskussionen über den Umfang der höheren Gewalt vermieden werden.
- Als zusätzliche Absicherung bieten die CONWARTIME- und VOYWAR-Fassungen von 2025 mehr Sicherheit und Klarheit.
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- CONWARTIME 2025 (Zeitcharter): Gemäß CONWARTIME 2025 hat der Eigner das Recht, Aufträge abzulehnen, wenn er nach billigem Ermessen der Ansicht ist, dass das Schiff, die Ladung oder die Besatzung Kriegsrisiken ausgesetzt sind. Eine wichtige Neuerung gegenüber früheren Versionen ist die Antwortfrist: Nach der Ablehnung eines Auftrags haben Befrachter 72 Stunden (zuvor oft 48 Stunden) Zeit, einen alternativen, sicheren Hafen zu benennen.
- VOYWAR 2025 regelt unter anderem die Kostenverteilung und Anpassungen bei Abweichungen oder Änderungen der Reise aufgrund von Kriegsrisiken. Auch hier beträgt die Frist für den Vorschlag einer Alternative 72 Stunden. Außerdem gibt es Regeln unter anderem zu zusätzlichen Versicherungskosten.
Wir empfehlen, die Region derzeit zu meiden, bis sich die Lage stabilisiert hat. Bei Fragen zu den versicherungstechnischen Folgen oder Ihrer Rechtslage wenden Sie sich bitte an NNPC Marine Insurance: underwriting@nnpc-marine.com oder claims@nnpc-marine.com.
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