Die International Group of P&I Clubs hat neue Vorschriften hinsichtlich der Verpflichtung zur Wahrung des Regressrechts beim Transport von Gefahrgut angekündigt Diese Vorschriften treten am 20. Februar 2026 als Teil des International Group Agreement in Kraft. Wird dieses Recht nicht geschützt, kann dies zum Verlust des Rückversicherungs- und Versicherungsschutzes führen.

Die Haager und Haager-Visby-Regeln sehen ein automatisches Regressrecht vor, wenn gefährliche Güter vom Verlader nicht korrekt deklariert wurden. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass die International Group und ihre Mitglieder nicht unnötigen Risiken ausgesetzt sind, weil Schiffseigner auf ihr Regressrecht verzichtet haben. Jüngste Vorfälle haben gezeigt, dass die Haftung im Zusammenhang mit dem Gefahrguttransport und die Auswirkungen auf (Rück-)Versicherer erheblich sein können, wenn Schiffseigner auf ihr Regressrecht verzichtet haben. Durch die Sicherung ihres Regressrechts können Mitglieder bei solchen Schäden häufig Rückgriff auf ihre Befrachter und Ladungsinteressenten nehmen und ihre eigenen Risiken und damit auch die der International Group begrenzen. Wir weisen darauf hin, dass der NNPC bereits zuvor Änderungen an Artikel 16.10 der versicherten Risiken der Klasse 1 vorgenommen hat, um eine allgemeine Verpflichtung zur Wahrung des Regressrechts aufzunehmen. Der NNPC wird seine versicherten Risiken im Hinblick auf diese neuen Vorschriften überarbeiten.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sicherzustellen, dass ihr Regressrecht in Befrachtungsbedingungen und Beförderungsverträgen nicht eingeschränkt wird. Bei Fragen können Mitglieder uns gern über claims@nnpc-marine.com kontaktieren.



