Am 18. August 2025 hat die Menschenrechtskommission über die Frage entschieden, ob bei der Entlohnung von zwei ausländischen Seeleuten auf niederländischen Schiffen Diskriminierung vorliegt.

Aufgrund der Anwendung des „Wohnsitzlandprinzips” werden Seeleute aus Indonesien und den Philippinen nicht nach dem niederländischen Tarifvertrag entlohnt, sondern nach den Maßstäben ihres Wohnsitzlandes und einem separaten Tarifvertrag.
1997 kam die Gleichbehandlungskommission (CGB), die Vorgängerin der Kommission noch zu dem Schluss, dass der Tarifvertrag für die Handelsschifffahrt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz der Niederlande verstößt. Nun kommt die Kommission jedoch zu dem Schluss, dass die Anwendung unterschiedlicher Löhne sehr wohl eine Diskriminierung darstellt. Nach Ansicht der Kommission gibt es keine außergewöhnlichen Umstände, die eine Unterscheidung rechtfertigen würden. Es ist einem Arbeitgeber in der Seeschifffahrt daher untersagt, bei der Vergütung von Seeleuten aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit zu differenzieren. Seeleute, die die gleiche Arbeit verrichten, haben unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Anspruch auf gleichen Lohn.
Nach Ansicht der Königlichen Vereinigung niederländischer Reeder (KVNR) ist das Wohnsitzlandprinzip gängige internationale Praxis und untergräbt die Kommission damit die Chancengleichheit in der internationalen Seeschifffahrt. Die KVNR warnt davor, dass dies Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit niederländischer Reeder und das Lohnklima in der Branche haben könnte.
Wir halten fest, dass die Entscheidungen der Kommission nicht bindend sind und dass die Kommission auch keine Entschädigung auferlegen kann. Die Entscheidung hat also keine direkten Konsequenzen, kann aber als Teil eines Verfahrens vor einem Zivilgericht herangezogen werden. Die „Equal Justice Equal Pay Foundation“, die das Verfahren der beiden Seeleute unterstützt hat, hat inzwischen angekündigt, eine Sammelklage vorzubereiten. Der NNPC wird die Entwicklungen in dieser Angelegenheit weiterhin verfolgen und seine Mitglieder auf dem Laufenden halten.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich per E-Mail an claims@nnpc-marine.com an den NNPC wenden.