Am 17. Februar 2026 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die internationalen Wirkungen von Zwangsveräußerungen von Schiffen (Peking-Übereinkommen) in Kraft getreten. Das Übereinkommen schafft einen globalen Rahmen für die Anerkennung gerichtlich angeordneter Schiffsverkäufe.

Es bietet eine Lösung für ein seit langem bestehendes Problem in der internationalen Schifffahrt: Käufer von Schiffen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verkauft wurden, laufen Gefahr, dass Gläubiger in einem anderen Land das Schiff für Forderungen pfänden, die vor dem Verkauf entstanden sind.
Nach der neuen Regelung müssen die Mitgliedstaaten den Verkauf und die Eigentumsübertragung anerkennen, wenn dieser in einem Mitgliedstaat im Rahmen eines ordnungsgemäßen Gerichtsverfahrens erfolgt ist. Der neue Eigner ist damit vor Forderungen aus der Zeit vor dem Verkauf geschützt.
Gemäß Artikel 8 muss ein Mitgliedstaat die Pfändung oder Festhaltung ablehnen, wenn das Schiff in einem anderen Mitgliedstaat im Rahmen eines gerichtlich angeordneten Verkaufs rechtmäßig verkauft wurde. Den vollständigen Wortlaut des Übereinkommens finden unsere Mitglieder in der offiziellen Bekanntmachung, die über diesen Link zugänglich ist.
Wenn Sie Fragen zu den praktischen Auswirkungen des Peking-Übereinkommens, steht Ihnen das Schadenteam des NNPC rund um die Uhr zur Verfügung: claims@nnpc-marine.com.



