Wir verweisen auf unsere früheren Rundschreiben zu den Sanktionen gegen Russland. Am 23. April 2026 hat der Rat der Europäischen Union das 20. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet.

Dieses Paket verhängt Sanktionen gegen 120 neue Parteien und enthält eine Reihe von Maßnahmen mit starkem Fokus auf Energieeinnahmen, die so genannte Schattenflotte, die Einschränkung von Möglichkeiten zur Umgehung von Sanktionen sowie das Verbot bestimmter maritimer Dienstleistungen.
Die wichtigsten Maßnahmen mit Relevanz für die Schifffahrt, Schiffahrtsversicherungen und maritime Dienstleistungen:
- Erweiterung der Schattenflotte: 46 weitere Schiffe wurden in die EU-Sanktionsliste aufgenommen (insgesamt nun 632 Schiffe). Diese Schiffe unterliegen einem EU-Hafenverbot sowie einem Verbot der Erbringung maritimer Dienstleistungen, darunter Versicherungen, technische Unterstützung und Finanzdienstleistungen. Elf Schiffe wurden von der Liste gestrichen.
- Energiesektor: 36 neue Akteure im russischen Energiesektor, darunter Unternehmen, die in den Bereichen Ölförderung, -gewinnung, -raffinierung und -transport tätig sind.
- Transaktionsverbote für Häfen: Zusätzliche Verbote für Transaktionen mit bestimmten russischen Häfen (Murmansk, Tuapse) und erstmals mit einem Hafen in einem Drittland (Karimun Oil Terminal, Indonesien), der mit der Schattenflotte in Verbindung steht.
- Rechtlicher Rahmen für ein künftiges Verbot maritimer Dienstleistungen: Das Paket legt den Grundstein für ein künftiges vollständiges Verbot der Erbringung maritimer Dienstleistungen (einschließlich Versicherung, Finanzierung und Vermittlung) für Schiffe, die russisches Rohöl und Erdölprodukte befördern. Ein Datum für das Inkrafttreten wurde noch nicht festgelegt.
- Dienstleistungen für russische Flüssiggastanker und Eisbrecher: Ab dem 25. April 2026 ist es verboten, technische, finanzielle oder Vermittlungsdienstleistungen (einschließlich Versicherungen) für russische Flüssiggastanker und Eisbrecher zu erbringen. Ein umfassenderes Verbot für ausländische Schiffe, die in russischen Gewässern operieren, gilt ab dem 1. Januar 2027.
- Verkauf von Tankern: EU-Betreiber, die Tanker verkaufen, müssen eine obligatorische Due-Diligence-Prüfung durchführen, eine „No-Russia“-Klausel in Kaufverträge aufnehmen und gegebenenfalls die Behörden informieren.
Wir empfehlen Mitgliedern, die möglicherweise von Sanktionen im Zusammenhang mit Russland betroffen sind, dringend, vor der Aufnahme jeglicher Handelsbeziehungen eine gründliche Due-Diligence-Prüfung in Bezug auf Schiffe, Ladungen, Vertragspartner und Dienstleister durchzuführen und alle Unterlagen zur durchgeführten Prüfung sorgfältig aufzubewahren.
Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung zu einer geplanten Operation können Sie uns gern kontaktieren: claims@nnpc-marine.com.
