Das türkische Finanzministerium hat den jährlichen Inflationsausgleich bekannt gegeben, die für Verwaltungsstrafen wegen Umweltverschmutzung auf See gilt. Wie im Amtsblatt vom 27. November 2025 veröffentlicht, wurde der Inflationsausgleichssatz für 2026 auf 25,49 % festgelegt.

Alle Bußgelder für Umweltverschmutzung in der Türkei werden ab dem 1. Januar 2026 um 25,49 % gegenüber den 2025 geltenden Sätzen erhöht. Diese jährliche Anpassung folgt der üblichen Praxis, bei der Bußgelder für Umweltverschmutzung auf der Grundlage der offiziellen Inflationsrate neu berechnet werden. Reeder, die türkische Häfen anlaufen oder türkische Gewässer befahren, müssen für 2026 mit einer erheblichen Erhöhung der Bußgelder für Umweltverschmutzung rechnen.
Auf Anraten unserer Korrespondenten haben wir die neuen Sätze wie folgt festgehalten:
- Verschmutzung durch Tanker, die Mineralöl und Erdölprodukte
(wie Rohöl, Kraftstoffprodukte, Bilgenwasser, Schlamm, Schlempe, raffinierte Produkte, fetthaltige Abfälle usw.) einleiten:-
- Bis einschl. 1.000 BRZ: 5.752,34 TRY pro BRZ
- 1.000 bis (einschl.) 5.000 BRZ: zusätzlich 1.438,13 TRY pro BRZ
- Über 5.000 BRZ: zusätzlich 143,75 TRY pro BRZ
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- Von Tankern eingeleitetes verschmutztes Ballastwasser:
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- Bis einschl. 1.000 BRZ: 1.048,03 TRY pro BRZ
- 1.000 bis (einschl.) 5.000 BRZ: zusätzlich 209,08 TRY pro BRZ
- Über 5.000 BRZ: zusätzlich 33,18 TRY pro BRZ
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- Erdöl-/ Mineralölprodukte und verschmutztes Ballastwasser, das von Schiffen oder anderen Seefahrzeugen eingeleitet wird (Bilgenwasser, Schlamm, Schlempe, Kraftstoffprodukte, fetthaltige Abfälle usw.):
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- Bis einschl. 1.000 BRZ: 2.876,16 TRY pro BRZ
- 1.000 bis einschl. 5.000 BRZ: zusätzlich 575,25 TRY pro BRZ
- Über 5.000 BRZ: zusätzlich 143,75 TRY pro BRZ
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- Abfälle, Abwasser, Spülwasser, Schaum, Scrubberwasser oder vergleichbares Waschwasser, das von Schiffen und anderen Seefahrzeugen eingeleitet wird:
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- Bis einschl. 20 BRZ: 31.898,91 TRY
- 18 – (einschl.) 50 BRZ: 63.803,22 TRY
- 50 – (einschl.) 100 BRZ: 127.606,45 TRY
- 100 – (einschl.) 150 BRZ: 191.411,48 TRY
- Bis einschl. 1.000 BRZ: 1.438,24 TRY pro BRZ
- 1.001 – (einschl.) 5.000 BRZ: 1.725,88 TRY pro BRZ
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Im Falle einer möglichen Verschmutzung in der Türkei wird das Schiff in den meisten Fällen sofort angehalten und eine Untersuchung eingeleitet. Die Behörden kommen an Bord, um Aussagen der Besatzung aufzunehmen und zu entscheiden, ob Proben entnommen werden müssen. Wenn eine Probenahme erforderlich ist, können die Behörden Proben an Bord, im mutmaßlich verschmutzten Gebiet und zum Vergleich in sauberem Meerwasser entnehmen. Ist die Quelle der Verschmutzung unklar, werden die Proben von TÜBİTAK analysiert und wird ein Bußgeld erst nach Bestätigung verhängt. Wenn Beweise die Quelle oder die Art der Verschmutzung eindeutig belegen, kann das Bußgeld sofort verhängt werden, ohne die Laborergebnisse abzuwarten. Um die Freigabe des Schiffes während der Untersuchung zu erwirken, müssen die Eigner eine Sicherheit in Form eines P&I Club Letter of Undertaking (LoU) oder einer türkischen Bankbürgschaft hinterlegen. Der LoU muss strengen, von den Behörden vorgeschriebenen Formulierungen entsprechen, darunter eine Verpflichtung zur Zahlung des Bußgeldes innerhalb von 30 Tagen.
Die rasche Einbeziehung eines lokalen P&I-Korrespondenten ist unerlässlich, um die Kontakte zu den Behörden effizient zu begleiten und die Schiffsinteressen während des Verfahrens zu schützen.
Bei weiteren Fragen und Unterstützungsbedarf können sich Mitglieder über claims@nnpc-marine.com an das NNPC-Claims-Team wenden.



