{"id":11926,"date":"2023-09-25T13:38:02","date_gmt":"2023-09-25T13:38:02","guid":{"rendered":"https:\/\/nnpc.tempurl.host\/ladingtekort-in-marokkaanse-en-algerijnse-havens\/"},"modified":"2025-06-29T17:29:26","modified_gmt":"2025-06-29T17:29:26","slug":"ladungsfehlmengen-in-marokkanischen-und-algerischen-hafen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nnpc-marine.com\/de\/ladungsfehlmengen-in-marokkanischen-und-algerischen-hafen\/","title":{"rendered":"Ladungsfehlmengen in marokkanischen und algerischen H\u00e4fen"},"content":{"rendered":"<p><strong>In den letzten Monaten haben wir vor allem in nordafrikanischen H\u00e4fen und in einigen europ\u00e4ischen H\u00e4fen (vor allem im Vereinigten K\u00f6nigreich und in Spanien) eine Zunahme der M\u00e4ngelr\u00fcgen wegen Ladungsfehlmengen festgestellt, insbesondere bei trockenen Masseng\u00fctern und konkret bei pulverf\u00f6rmigen oder granulierten G\u00fctern und\/oder Getreide.<\/strong><\/p>\n<p>Die \u00fcberwiegende Mehrheit der j\u00fcngsten M\u00e4ngelr\u00fcgen beruht auf einer Diskrepanz zwischen den Messungen der Br\u00fcckenwaage an Land einerseits und dem Ergebnis der Tiefgangsmessungen des Schiffes im Lade- oder L\u00f6schhafen andererseits. Wir beobachten insbesondere, dass M\u00e4ngelr\u00fcgen erhoben werden, wenn die Abweichung gravierend ist (d. h. mehr als 0,5-1 %). Obwohl es keine rechtliche Hierarchie zwischen den beiden Wiegemethoden gibt, weisen wir darauf hin, dass Gerichte in L\u00e4ndern wie Marokko oder Algerien dazu neigen, den Ergebnissen von Br\u00fcckenwaagen an Land mehr Gewicht beizumessen, da diese in den genannten L\u00e4ndern als zuverl\u00e4ssiger angesehen werden (insbesondere wenn Br\u00fcckenwaagenscheine und Kalibrierungszertifikate vorgelegt werden).<\/p>\n<p>Um M\u00e4ngelr\u00fcgen so weit wie m\u00f6glich zu vermeiden, empfehlen wir unseren Mitgliedern daher, bei der Bef\u00f6rderung von Masseng\u00fctern die folgenden vorbeugenden Ma\u00dfnahmen zu treffen:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fchren Sie sowohl im Lade- als auch im L\u00f6schhafen eine Tiefgangsmessung durch und stellen Sie den Verladern\/Empf\u00e4ngern eine Kopie zur Verf\u00fcgung. Die Tiefgangsmessungen sollten vorzugsweise in Anwesenheit von Verladern\/Empf\u00e4ngern durchgef\u00fchrt werden. Falls erforderlich, sollte der Kapit\u00e4n einen formellen Widerspruch gegen die von der Waage an Land festgestellte Gewichtsdifferenz einlegen.<\/li>\n<li>F\u00fchren Sie im Ladehafen eine Lukenversiegelung durch und lassen Sie das Schiff dar\u00fcber ein f\u00f6rmliches Protokoll f\u00fchren (ebenso wie \u00fcber das Aufbrechen der Versiegelung im L\u00f6schhafen). Es wird empfohlen, Fotos von den Lader\u00e4umen vor, w\u00e4hrend und nach dem Laden und L\u00f6schen zu machen. Hierf\u00fcr gibt es eine Arbeitsanweisung, die der Besatzung als Leitfaden dienen kann. Diese ist auf der Website des NNPC unter dem <a href=\"https:\/\/nlnnpc-mashinaki.savviihq.com\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/2019Hatchsealingreport.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">folgenden Link<\/a> zu finden.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend des L\u00f6schens sollte das Schiff genau darauf achten, dass keine Ladung w\u00e4hrend des L\u00f6schens auf den Kai oder die Stra\u00dfe gelangt. Sollte dies der Fall sein, muss dies gemeldet und durch einen formellen schriftlichen Widerspruch des Kapit\u00e4ns beanstandet werden.<\/li>\n<li>Nehmen Sie eine Klausel in den Befrachtungsvertrag auf, die die Verantwortung f\u00fcr das Laden und L\u00f6schen ausdr\u00fccklich den Ladungsempf\u00e4ngern zuweist. Im Befrachtungsvertrag sollte auch festgelegt werden, dass das Gewicht beim Laden und L\u00f6schen durch eine verbindliche Tiefgangsmessung des Schiffes bestimmt wird. Der Verlader und die Empf\u00e4nger sollten eingeladen werden und im Idealfall gemeinsam bei der Vermessung anwesend sein.<\/li>\n<li>Vergewissern Sie sich, dass das \u201eInter-Club New York Produce Exchange Agreement\u201c in den Befrachtungsvertrag aufgenommen wird, damit die Anspr\u00fcche bei Ladungsfehlmengen h\u00e4lftig zwischen Eignern und Befrachtern aufgeteilt werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Wenn dem Schiff ein schriftlicher Widerspruch vorgelegt wird, in dem angebliche Ladungsfehlmengen geltend gemacht werden, kann der Kapit\u00e4n diesen Widerspruch unter dem Vorbehalt unterschreiben, dass seine Unterschrift mit dem Vermerk \u201enur f\u00fcr den Empfang\u201c gilt und der Vermerk hinzugef\u00fcgt wird, dass \u201ealle Lader\u00e4ume leer sind und die B\/L-Menge vollst\u00e4ndig gel\u00f6scht wurde\u201c.<\/li>\n<li>Wenn bekannt ist, dass es in bestimmten H\u00e4fen immer wieder zu Anspr\u00fcchen wegen Fehlmengen kommt (die m\u00f6glicherweise jedes Mal von demselben Ladungsempf\u00e4nger geltend gemacht werden), w\u00e4re zu \u00fcberlegen, in diesen H\u00e4fen einen unabh\u00e4ngigen Experten zu benennen, der beim \u00d6ffnen der Luken und bei der Tiefgangsmessung anwesend ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn Sie im Zusammenhang mit einer M\u00e4ngelr\u00fcge in Anspruch genommen werden oder wenn sie im L\u00f6schhafen ein diesbez\u00fcgliches Widerspruchsschreiben erhalten, empfehlen wir unseren Mitgliedern, sich unverz\u00fcglich per E-Mail an <a href=\"mailto:claims@nnpc-marine.com\">claims@nnpc-marine.com<\/a> mit dem NNPC in Verbindung zu setzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den letzten Monaten haben wir vor allem in nordafrikanischen H\u00e4fen und in einigen europ\u00e4ischen H\u00e4fen (vor allem im Vereinigten K\u00f6nigreich und in Spanien) eine Zunahme der M\u00e4ngelr\u00fcgen wegen Ladungsfehlmengen festgestellt, insbesondere bei trockenen Masseng\u00fctern und konkret bei pulverf\u00f6rmigen oder granulierten G\u00fctern und\/oder Getreide. 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