Das Joint War Committee (JWC) hat am 29. Juli 2026 das Rundschreiben JWLA-034 veröffentlicht, das Änderungen an den „Listed Areas“ für Kriegshandlungen an Schiffen, Piraterie, Terrorismus und damit verbundenen Gefahren enthält. Die Änderungen betreffen unter anderem Saudi-Arabien und das weitere Gebiet rund um den Persischen/Arabischen Golf, den Golf von Oman, den Indischen Ozean, den Golf von Aden und das südliche Rote Meer.

Die Änderung in Bezug auf Saudi-Arabien besteht aus zwei Teilen.
- Saudi-Arabien war zuvor noch als zwei separate Gebiete aufgeführt: „Saudi-Arabien (Golfküste)“ und „Saudi-Arabien (Küste des Roten Meeres) ohne Durchfahrten“. Dadurch konnten Schiffe, die lediglich entlang der Küste des Roten Meeres fuhren, ohne dort einen Hafen anzulaufen, außerhalb des ausgewiesenen Gebiets bleiben. In dem neuen Rundschreiben wurde diese Unterscheidung aufgehoben.
- Die nordwestliche Grenze des erweiterten Areals Golf/Rotes Meer wurde von südlich des Breitengrads 18° N auf südlich des Breitengrads 25,5° N verlegt, wodurch nun ein wesentlich größerer Teil der Küste am Roten Meer in Saudi-Arabien in das ausgewiesene Gebiet fällt.
Neben den Änderungen in Bezug auf Saudi-Arabien wurde im neuen Rundschreiben ganz Eritrea hinzugefügt und Pakistan von der Liste gestrichen.
Für unsere Mitglieder bedeutet dies, dass eine Durchfahrt durch das saudische Rotmeer nun als Durchfahrt durch die „Listed Area“ gilt, was zuvor nicht der Fall war. Infolgedessen müssen diese Reisen nun auch für unseren weltweiten K&R-Versicherungsschutz gemeldet werden und es ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz gegen Kriegsrisiken erforderlich.
NNPC Marine Insurance empfiehlt seinen Mitgliedern, Fahrten durch die „Listed Areas“ rechtzeitig zu melden. Das vollständige Rundschreiben mit der aktualisierten Liste finden Sie hier. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an underwriting@nnpc-marine.com.
