Am 20. Mai 2026 hat der argentinische Kongress das Gesetz Nr. 27.812 verabschiedet, mit dem das Internationale Übereinkommen von Nairobi über die Beseitigung von Schiffswracks (2007) ratifiziert wurde; das Gesetz wurde am 12. Juni 2026 veröffentlicht.

Die Ratifizierung durch Argentinien fällt mit dem Ausbau der Offshore-Öl- und Gasinfrastruktur des Landes zusammen (Exportterminals, Monobojen, Unterwasserpipelines und LNG-Projekte), die alle ausdrücklich unter den Schutz des Übereinkommens fallen, ebenso wie Kabel und andere Anlagen auf dem Meeresboden. Argentinien schließt sich damit einer Gruppe von mittlerweile mehr als 70 Vertragsstaaten an.
Das Übereinkommen tritt für Argentinien nicht sofort in Kraft: Gemäß Artikel 18 Absatz 2 wird es drei Monate nach Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch Argentinien beim Generalsekretär der IMO wirksam, ein Schritt, der unabhängig von der innerstaatlichen Verkündung erfolgt und dessen Datum noch nicht bekannt gegeben wurde. Sobald das Übereinkommen in Kraft getreten ist, kann Argentinien gemäß Artikel 12 Absatz 12 verlangen, dass jedes Schiff mit einer Bruttoraumzahl von 300 oder mehr beim Ein- oder Auslaufen in einem seiner Häfen ein gültiges Zertifikat gemäß dem Übereinkommen über die Beseitigung von Wracks an Bord mitführt.
Für Mitglieder des NNPC bedeutet dies keine neue Verpflichtung. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die argentinischen Hafenbehörden ab diesem Zeitpunkt möglicherweise das Vorhandensein des Zertifikats als Voraussetzung für das Ein- oder Auslaufen überprüfen werden. Fragen zum Zertifizierungsstatus können an das Underwriting-Team des NNPC gerichtet werden: underwriting@nnpc-marine.com.
