Im Anschluss an unseren Artikel vom 17. Februar 2026 über die neuen brasilianischen Vorschriften zum Biofouling-Management möchten wir unsere Mitglieder auf eine wichtige Entwicklung hinweisen.
Die Direktion für Häfen und Küstenangelegenheiten (DPC) der brasilianischen Marine hat die Durchsetzung von Sanktionen und Bußgeldern gemäß der Biofouling-Verordnung NORMAM-401/DPC offiziell auf den 10. Januar 2028 verschoben. Dies ist formell in der Verordnung Nr. 476/DPC/DGN/MB festgelegt, die am 3. Juni 2026 veröffentlicht wurde.

Was hat sich geändert?
Als wir Anfang dieses Jahres über die neuen Vorschriften berichteten, war das Inkrafttreten des Sanktionssystems bereits einmal verschoben worden, wodurch die Sanktionen am 10. Juni 2026 in Kraft treten sollten. Die brasilianischen Seeverkehrsbehörden haben der Branche nun eine zusätzliche Übergangsfrist gewährt, wodurch die Durchsetzung auf Januar 2028 verschoben wurde.
Wichtig ist, dass sich diese Verlängerung ausschließlich auf die Durchsetzung der Sanktionen bezieht. Die zugrunde liegenden Vorschriften zum Biofouling-Management bleiben unverändert in Kraft und gelten seit Juni 2025. Während dieser Übergangsfrist wird die DPC weiterhin einen informativen und begleitenden Ansatz verfolgen, bei dem die Betroffenen bei der Einführung der neuen Vorschriften unterstützt, anstatt sofort mit Bußgeldern belegt zu werden. Gleichzeitig betont die Behörde, dass von den Schiffen erwartet wird, dass sie die Vorschriften unverzüglich einhalten.
Darüber hinaus hat die DPC erklärt, dass diese Verlängerung definitiv die letzte sein soll, bevor Sanktionen tatsächlich verhängt werden.
Praktische Folgen für Mitglieder
Obwohl die Gefahr von Bußgeldern vorerst ausgesetzt ist, sollten Mitglieder, die brasilianische Häfen anlaufen, dies nicht als Grund betrachten, die Einführung der Vorschriften weiter aufzuschieben.
Schiffe, die brasilianische Häfen anlaufen oder sich in brasilianischen Gewässern befinden, müssen weiterhin sicherstellen, dass:
- geeignete Verfahren zum Biofouling-Management an Bord eingeführt wurden;
- der Bewuchs am Schiffsrumpf überwacht und innerhalb der in den Vorschriften festgelegten Grenzwerte gehalten wird;
- die erforderliche Dokumentation zum Biofouling verfügbar und auf dem neuesten Stand ist; und
- etwaige notwendige Rumpfreinigungen unter Berücksichtigung der lokalen betrieblichen Anforderungen rechtzeitig geplant werden.
Eine frühzeitige Einhaltung der Vorschriften trägt dazu bei, das Risiko von Verzögerungen, Inspektionen oder betrieblichen Problemen zu minimieren, sobald das Sanktionssystem im Januar 2028 tatsächlich in Kraft tritt.
Der NNPC verfolgt die Entwicklungen rund um die brasilianischen Biofouling-Vorschriften weiterhin aufmerksam und wird die Mitglieder über etwaige weitere Änderungen informieren. Sollten Mitglieder Fragen zu den brasilianischen Vorschriften haben, können sie sich gerne an uns wenden: claims@nnpc-marine.com.
Für weitere Informationen verweisen wir auf den ausführlichen Bericht unseres P&I-Korrespondenten Proinde: https://proinde.com.br/manuals/ballast-water-and-biofouling-regulations-in-brazil/
