Südafrika hat das „Gesetz Nr. 8 von 2025 über die Ölverschmutzung auf See (Vorbereitung, Bekämpfung und Zusammenarbeit)“ veröffentlicht, mit dem das Internationale Übereinkommen von 1990 über die Einsatzbereitschaft, Bekämpfung und Zusammenarbeit bei Ölverschmutzungen in die südafrikanische Gesetzgebung übernommen wird.

Diese Entwicklungen sind Teil umfassenderer Bemühungen, das südafrikanische Seerecht weiter an internationale Umweltstandards anzupassen und die Befugnisse der Behörden bei der Untersuchung und Bekämpfung von Verschmutzungsvorfällen in südafrikanischen Gewässern zu stärken.
Das Gesetz zielt darauf ab, einen klareren Rahmen für die Bewältigung von Ölverschmutzungsvorfällen auf See zu schaffen, wobei die Zuständigkeiten zwischen den Behörden und der Industrie aufgeteilt werden. Das Gesetz führt unter anderem eine nationale Risikobewertung, einen nationalen Notfallplan für Ölverschmutzungen, ein „Incident Command System“ sowie Anforderungen in Bezug auf Schulungen, die Einsatzbereitschaft der Ausrüstung und die regionale Zusammenarbeit ein. Darüber hinaus sieht das Gesetz strafrechtliche Sanktionen und erhebliche Geldbußen im Falle von Verschmutzungen, Nichteinhaltung der Vorschriften oder Behinderung von Untersuchungen vor.
Für Reeder und Betreiber ist es wichtig zu wissen, dass das Gesetz, sobald es in Kraft tritt, höhere Anforderungen an die Vorbereitung und Einsatzbereitschaft stellen wird. Der Rechtsrahmen ist breit angelegt und wird sich nicht nur auf die Reaktionsmaßnahmen auswirken, sondern auch auf die Dokumentation, Notfallpläne und die Abstimmung mit den Behörden. Das Gesetz schreibt insbesondere vor, dass standortspezifische Notfallpläne vorliegen müssen, bevor neue Hafen-, Öl- oder Offshore-Anlagen – ebenso wie neue Schiffe oder Flotten – in Betrieb genommen werden dürfen, nachdem der nationale Plan verabschiedet wurde.
Generell sollten unsere Mitglieder Folgendes beachten:
- Die zuständige Behörde muss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes eine nationale Risikobewertung durchführen und diese anschließend alle fünf Jahre oder bei neuen Entwicklungen überarbeiten.
- Reeder und Betreiber sind zudem verpflichtet, auf eigene Kosten eigene Risikobewertungen durchzuführen.
- Der nationale Notfallplan für Ölverschmutzung bildet die Grundlage für standortspezifische Notfallpläne, und
- Nichteinhaltung kann zu strafrechtlicher Haftung führen, einschließlich Geldstrafen von bis zu 35 Millionen ZAR oder Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren.
Unsere Mitglieder sollten zudem berücksichtigen, dass das Gesetz gemäß Artikel 35 erst „zu einem Zeitpunkt in Kraft tritt, der vom Präsidenten durch eine Bekanntmachung im Staatsanzeiger festgelegt wird“. Zum Zeitpunkt der Redaktion dieses Artikels ist das Gesetz daher noch nicht in Kraft getreten.
Der vollständige Wortlaut des Marine Oil Pollution Act 8 von 2025 ist über diesen Link verfügbar. Wir danken Tony Edwards und Quintus van der Merwe von Shepstone & Wylie in Durban, Südafrika, für ihren Beitrag zu diesem Artikel.
Der NNPC verfolgt weiterhin rechtliche Entwicklungen, die Auswirkungen auf unsere international agierenden Mitglieder haben. Sollten Sie Fragen zum südafrikanischen Rahmenwerk für die Bekämpfung von Umweltverschmutzung haben oder Unterstützung im Zusammenhang mit einem Verschmutzungsvorfall benötigen, steht Ihnen das NNPC-Schadenteam rund um die Uhr zur Verfügung: claims@nnpc-marine.com oder +31 (0)50 5343211.
