Am 16. September 2026 hat das Joint War Committee (JWC) das Rundschreiben JWLA-035 veröffentlicht. In diesem Update wurde die Beschreibung der als Kriegsgebiete eingestuften Regionen (War Listed Areas) überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Ausweitung des Gebiets in der Schwarzmeerregion und im Asowschen Meer.

Früher wurde dieses Gebiet anhand einer Reihe spezifischer Koordinaten abgegrenzt: Von der ukrainisch-rumänischen Grenze, entlang der rumänischen Gewässer, über mehrere Punkte auf hoher See bis zur russisch-georgischen Grenze. Mit dem JWLA-035 wurde dieses Gebiet noch erweitert und umfasst nun das gesamte Schwarze Meer, mit Ausnahme der Hoheitsgewässer der Türkei, Rumäniens, Bulgariens und Georgiens.
Die übrigen in der JWC-Liste aufgeführten Gebiete in Europa bleiben unverändert. Dies betrifft die Binnenwasserstraßen der Ukraine (einschließlich der Krim und anderer von Russland kontrollierter Gebiete der Ukraine), Teile der russischen Binnenwasserstraßen (die Flüsse Don und Donez) sowie die Binnenwasserstraßen von Belarus südlich des Breitengrades 52°30’N.
Für Mitglieder bedeutet dies, dass eine Reise durch das Schwarze Meer oder das Asowsche Meer unter Umständen als Reise durch eine „Listed Area“ gelten könnte. Dies kann Auswirkungen unter anderem auf die K&R-Deckung sowie auf eventuelle zusätzliche Kriegsschadensversicherungen haben.
NNPC Marine Insurance empfiehlt seinen Mitgliedern, Fahrten durch die „Listed Areas“ rechtzeitig zu melden. Das vollständige Rundschreiben mit der aktualisierten Liste finden Sie hier. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an underwriting@nnpc-marine.com.
